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Kontakt

AGABY Projektbüro
Gostenhofer Hauptstraße 63
90443 Nürnberg

AGABY
Tel.: 0911/92 31 89 90
E-Mail: agaby[at]agaby.de
Internet: www.agaby.de

Handreichung für Kommunen

Migrantinnen-Netzwerk Bayern
www.migrantinnen-bayern.de

Gefördert durch:

Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte

Hintergrund

Bedeutung
Ausländer-, Migranten- und Integrationsbeiräte sind kommunale Selbstvertretungsorgane der Migrantinnen und Migranten. Sie bringen die Sicht, das Wissen und die Erfahrung von Migrant/innen in die Integrationspolitik und die Integrationsarbeit ein und leisten wichtige und wertvolle Arbeit für die gemeinsame Gestaltung der Integrationsprozesse vor Ort. Ihre Aufgaben und Funktionen sind vielfältig: Sie sind aktiv als Beratungsgremien für Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit, als Gremien der Interessenvertretung und der Partizipation und als Mittler sowohl zwischen den verschiedenen Kulturen, als auch zwischen Migrantengruppen und der Mehrheitsgesellschaft. Sie tragen zum interkulturellen Dialog zwischen Migrantengruppen, der Politik sowie den (Stadt-)Bewohner/innen mit und ohne Migrationshintergrund bei und sind als ethnien-, nationalitäten- und religionenübergreifende Einrichtungen Beispiel für gelingende Interkulturalität. Beiräte bieten eine wichtige Infrastruktur für den
Dialog und stehen für ein partizipativ verstandenes Integrationshandeln in den Kommunen. Ihr bürgerschaftliches Engagement ist dabei selbst unmittelbarer Ausdruck gelebter Integration und Partizipation.

Entstehung
Die Gründung von Beiräten in Deutschland ist eng verbunden mit der dauerhaften Niederlassung der sogenannten Gastarbeiter, die ab den 1950er bis in die 1970er Jahre von der Bundesrepublik Deutschland angeworben wurden. Den Kommunen wurde bewusst, dass sie die Bedürfnisse und Probleme von Migrant/innen nicht kannten und die Zugewanderten selbst keine Möglichkeit hatten, ihre Interessen zu artikulieren oder zu vertreten. Vor diesem Hintergrund wurde 1972 der erste Ausländerbeirat in Wiesbaden gegründet, gefolgt von Nürnberg 1973. Heute gibt es in 13 Bundesländern
rund 400 kommunale Beiräte, 34 ca. davon in Bayern. Die Mitglieder der Beiräte arbeiten ehrenamtlich und werden für eine zumeist vierjährige Amtsperiode
durch Urwahl von den Migrant/innen in den Kommunen gewählt, in wenigen Fällen auch benannt. Die rechtliche Grundlage für die Einrichtung der Beiräte ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. In neun der 13 Bundesländer ist ihre Gründung gesetzlich geregelt, in drei ist die obligatorische Einrichtung kommunalverfassungsrechtlich verankert. In Bayern ist die Einrichtung von Beiräten freiwillige Aufgabe der Kommunen, entsprechend unterschiedlich sind ihre regionale Präsenz, ihre Satzungen, ihre Strukturen und die Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement.

Angebote
Das Projekt „Empowerment & Partizipation in Bayern“ hat die Arbeit der Beiräte durch Seminare, Beratung (z.B. zu inhaltlichen Fragestellungen, Satzungsfragen und der Gründung eines Beirats), Recherchen sowie Austausch- und vernetzungsmöglichkeiten unterstützt. Weitere Informationen zu den Angeboten finden Sie hier: